Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.03.2017 - 13 UF 106/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6675
OLG Brandenburg, 02.03.2017 - 13 UF 106/15 (https://dejure.org/2017,6675)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.03.2017 - 13 UF 106/15 (https://dejure.org/2017,6675)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. März 2017 - 13 UF 106/15 (https://dejure.org/2017,6675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,6675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellung eines Mangels der Dacheindeckung

  • rechtsportal.de

    BGB § 633 ; BGB § 631 Abs. 1
    Anforderungen an die Feststellung eines Mangels der Dacheindeckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.2011 - XII ZR 151/09

    Nachehelicher Unterhalt: Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Bemessung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2017 - 13 UF 106/15
    Das gilt für alle vor der Rechtskraft der Ehescheidung entstandenen und tatsächlich erfüllten Unterhaltsverpflichtungen (BGH, NJW 2012, 384, Abs. 17 ff.), also sowohl für solche gegenüber den gemeinsamen Kindern als auch für die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem im September 2015 geborenen Kind des Antragsgegners und gegenüber der Mutter des Kindes.
  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 134/08

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch: Anspruch auf Betreuungsunterhalt aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2017 - 13 UF 106/15
    Einkommensnachteile auf Grund von Erwerbshindernissen, die auf die Kinderbetreuung zurückzuführen sind, braucht der Antragsgegner nicht auszugleichen, und auch den Bedarf der Antragstellerin nach den ehelichen Lebensverhältnissen kann sie aus ihrem Einkommen selbst aufbringen (§§ 1570, 1573 II, 1577 I, 1578 I BGB; vgl. BGH, NJW 2010, 2277, Abs. 41).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht